⌜ 04 — GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Risikovorsorge ist keine Kür, sondern in weiten Teilen gesetzliche Pflicht. Dieses Dossier ordnet die zentralen Rechtsgrundlagen den sieben Systemen zu — verständlich zusammengefasst.

⌞ 8 RECHTSGRUNDLAGEN⌞ DEUTSCHLAND & EU⌞ KEINE RECHTSBERATUNG

⌜ EINFÜHRUNG

Ein dokumentiertes Risikomanagement ist der Nachweis, dass die Leitung ihre Sorgfaltspflicht erfüllt.

Verschiedene Gesetze verlangen von Unternehmen, Risiken früh zu erkennen, zu steuern und zu dokumentieren. Wer diese Pflichten kennt, versteht, warum die sieben Systeme kein „Nice-to-have" sind. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Grundlagen zusammen — sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, schafft aber Orientierung.

§ 01

§ 91 Abs. 2 AktG

SYSTEM 04 · Compliance Management

Risikofrüherkennungssystem (KonTraG)

Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen und ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Kernnorm des betrieblichen Risikomanagements.

§ 02

§ 93 AktG

SYSTEM 01 · Buchungs- und Finanzmanagement

Sorgfaltspflicht & Business Judgement Rule

Vorstandsmitglieder müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden. Entscheidungen sind auf Grundlage angemessener Information zu treffen — ein dokumentiertes Risikomanagement ist der Nachweis.

§ 03

§ 43 GmbHG

SYSTEM 01 · Buchungs- und Finanzmanagement

Sorgfaltspflicht der Geschäftsführer

Geschäftsführer einer GmbH haften für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Ein funktionierendes Risikovorsorgesystem ist zentraler Bestandteil dieser Sorgfalt.

§ 04

§ 130 OWiG

SYSTEM 01 · Buchungs- und Finanzmanagement

Aufsichtspflichtverletzung

Wer erforderliche Aufsichtsmaßnahmen unterlässt und dadurch Zuwiderhandlungen ermöglicht, handelt ordnungswidrig. Compliance-Strukturen und Kontrollen erfüllen die Aufsichtspflicht.

§ 05

§ 153 AO / AEAO

SYSTEM 03 · Vertragsmanagement

Steuerliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

Ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (Tax-CMS) kann gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung sprechen — Grundlage der Tax-Compliance.

§ 06

LkSG

SYSTEM 06 · Nachhaltigkeitsmanagement

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beachten, Risiken zu analysieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

§ 07

DSGVO / BDSG

SYSTEM 07 · Datenschutzmanagement

Datenschutz-Grundverordnung

Verlangt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und — bei hohem Risiko — eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

§ 08

IDW PS 340 / ISO 31000

SYSTEM 05 · Projektmanagement

Prüfungs- und Normstandards

Der Prüfungsstandard IDW PS 340 (Prüfung des Risikofrüherkennungssystems) und die internationale Norm ISO 31000 (Risikomanagement — Leitlinien) geben den anerkannten Rahmen für Aufbau und Prüfung vor.

Hinweis: Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und Aufklärung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.

Welche Pflichten treffen Ihr Unternehmen?

Im Seminar ordnen wir die Rechtsgrundlagen konkret Ihrer Situation zu.